Einladung zur Jahreshauptversammlung
am Montag, 27.08.2018, 19:30 Uhr
Ort: Sportheim, Bredstedter Str. 2
Tagesordnung:
1) Eröffnung und Begrüßung
2) Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
3) Genehmigung der Niederschrift über die letzte Mitgliederversammlung
4) Ehrungen
5) Jahresbericht des Vorstandes und der Spartenleiter
6) Bericht der Kassenprüfer
7) Entlastung des Schatzmeisters
8) Entlastung des Vorstandes
9) Wahlen bzw. Bestätigungen
a) Stv. Vorsitzender Sport
b) Stv. Vorsitzender Jugend
c) Stv. Vorsitzender Organisation
d) Kassenwart
e) Medienbeauftragter
f) Vereinsjugendwart
10) Genehmigung des Haushaltsplanes
11) Satzungsänderungen
12) Anträge
13) Verschiedenes
Anträge zur Mitgliederversammlung können vom Vorstand und von den Mitgliedern gestellt werden. Sie müssen dem Vorstand zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung, schriftlich und mit einer Begründung versehen, vorliegen.
Dringlichkeitsanträge können auf einer Jahreshauptversammlung nur zugelassen werden, wenn dies mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen wird. Anträge auf Abwahl des Vorstands, auf Änderung oder Neufassung der Satzung sowie auf Auflösung des Vereins, können nicht auf dem Wege der Dringlichkeit gestellt werden.
Anträge auf Satzungsänderungen unterliegen nicht der Dringlichkeit und müssen spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingehen.
Anträge auf Änderung der Satzung können von jedem Vereinsmitglied gestellt werden und sind an den Vorstand des Vereins zu richten. Der Vorstand ist verpflichtet, diese Anträge auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu setzen. Der Text der beantragten Satzungsänderung bzw. Satzungsergänzung ist im Geschäftszimmer zur Einsicht auszulegen.
Hans-Ludwig Suhr Manfred Klarmann
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender